
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln die Anmeldung der Teams zum Bandeira Cup U11, organisiert von MY ELEVENT SPORT (SASU), 61 rue de Lyon, 75012 Paris — R.C.S. Paris 937 587 582.
2. Pakete und Preise
Zwei Pakete werden angeboten, im Detail auf der Seite Preise & Anmeldung : die Anmeldung (1.620 € pro Team für 12 Spieler und 2 Betreuer, +135 € pro zusätzlichem Spieler) und der Aufenthalt 2 Nächte (315 € pro Spieler, 2 Betreuer inklusive, +315 € pro zusätzlicher Person, Turnieranmeldung, Unterkunft und Verpflegung inbegriffen). Die beiden Pakete sind Alternativen — das eine oder das andere. Die Preise sind in Euro angegeben, inklusive aller Steuern.
Kein Paket umfasst Transport. Vereinen mit dem Paket Aufenthalt wird eine Option „Flughafen-Shuttle“ angeboten: 50 € pro befördertem Delegationsmitglied (angemeldete Spieler und Betreuer — externe Begleitpersonen werden nicht befördert), für sämtliche Fahrten des Wochenendes (Freitag: Ankunft Paris-Charles-de-Gaulle → Unterkunft; Samstag- und Sonntagmorgen: Unterkunft → Stadion; Samstagabend: Stadion → Unterkunft; Sonntagabend: Stadion → Paris-Charles-de-Gaulle). Die Option wird im Vereinsbereich gewählt, jederzeit zwischen Zahlung der Anzahlung und 30 Tagen vor dem Turnier: solange der Restbetrag nicht beglichen ist (und keine Überweisung angekündigt, keine Familienliste erstellt wurde), wird ihr Betrag dem Restbetrag hinzugerechnet, ohne dass sich dadurch die Fälligkeit des Restbetrags (Artikel 4) verschiebt; danach wird sie über eine separate, vom Verein geleistete Zahlung beglichen. Nach dieser 30-Tage-Frist, die die Busbuchung und nicht die Zahlung des Restbetrags betrifft, wird die Option online nicht mehr angeboten. Die Zeiten legt der Veranstalter anhand der vom Verein mitgeteilten Flugzeiten fest. Während der Fahrten bleiben die Kinder in der Verantwortung der Betreuer ihres Vereins. Für die Option gilt die Stornierungsregelung der Bestellung (Artikel 5).
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Website oder durch direkten Kontakt. Sie ist erst nach schriftlicher Bestätigung des Veranstalters und Zahlung der Anzahlung verbindlich. Die Plätze sind begrenzt. Der in Artikel 4 festgelegte Fälligkeitstermin des Restbetrags — der 17. September 2026 — verschiebt sich bei einer späten Reservierung nicht: Wer kurz vor diesem Datum reserviert, hat für die Zahlung des Restbetrags nur die verbleibende Zeit, unter Umständen wenige Tage oder sogar denselben Tag. Nach Ablauf dieses Termins ist online keine Reservierung mehr möglich.
4. Zahlung
Bei der Reservierung wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises verlangt: Sie sichert den Platz des Teams. Der Restbetrag, also die verbleibenden 50 %, ist spätestens am 17. September 2026 vollständig fällig, das heißt 30 Tage vor Turnierbeginn. Die Zahlungsmodalitäten teilt der Veranstalter mit der Bestätigung mit; als Zahlungszeitpunkt gilt der Geldeingang beim Veranstalter, was der Verein bei einer Überweisung einplanen muss.
Vor diesem Termin erhält der Verein Erinnerungen und anschließend eine letzte Mahnung. Geht der Restbetrag bis zu diesem Datum nicht vollständig ein, wird die Teilnahme des Teams storniert und sein Platz freigegeben; die Anzahlung verbleibt als pauschale Rücktrittsentschädigung beim Veranstalter, der auf den restlichen Preis verzichtet. Dieser Termin verschiebt sich weder durch eine späte Reservierung noch durch eine nachträglich zum Restbetrag hinzugefügte Option. Über Beträge, die über die Anzahlung hinaus gezahlt wurden, bestimmt Artikel 5.
5. Stornierung, Zahlungsverzug und Erstattung
Bei einer Stornierung durch den Verein mehr als 90 Tage vor dem Event wird die Anzahlung vollständig erstattet. Danach verbleibt die Anzahlung beim Veranstalter, auch wenn die Teilnahme wegen Nichtzahlung des Restbetrags zu dem in Artikel 4 genannten Termin storniert wird; das Recht auf kostenlose Stornierung entbindet nie von der Zahlung des Restbetrags. Sagt der Veranstalter das Turnier ab, werden alle gezahlten Beträge vollständig erstattet; diese Erstattung gilt nicht für die wegen Nichtzahlung des Restbetrags ausgesprochene Stornierung der Teilnahme eines Teams, die keinen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung begründet.
Wird die Teilnahme eines Teams wegen Nichtzahlung des Restbetrags storniert, wird sein Platz freigegeben und kann entschädigungslos an einen anderen Verein vergeben werden. Nur die Anzahlung verbleibt beim Veranstalter: Jeder über die Anzahlung hinaus gezahlte Betrag — bereits von Familien gezahlte Anteile, Teilzahlungen des Vereins, gebuchte Optionen — wird erstattet.
Verpflichtung des Veranstalters: Jedes Team, dessen Teilnahme nicht storniert wurde, bestreitet mindestens 9 Spiele am Wochenende, und alle aufgeführten Leistungen des gewählten Pakets werden geschuldet. Jede aufgeführte Leistung, die durch Verschulden des Veranstalters nicht erbracht wird, wird anteilig ihres Wertes erstattet.
Haben Familien ihren Anteil online bezahlt, erfolgt jede fällige Erstattung an den ursprünglichen Zahler, auf das verwendete Zahlungsmittel. Das gilt insbesondere, wenn die Teilnahme des Teams wegen Nichtzahlung des Restbetrags storniert wird: Die bereits von den Familien gezahlten Anteile werden ihnen erstattet, allein die Anzahlung des Vereins verbleibt beim Veranstalter.
6. Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L221-28 12° des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden für Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Freizeitleistungen, die zu einem bestimmten Termin zu erbringen sind — was auf das Turnier und den Aufenthalt zutrifft. Jede Bestellung (die Reservierung des Vereins ebenso wie ein von einer Familie gezahlter Anteil) ist daher mit der Bestätigung verbindlich. Diese Information wird dem Käufer vor der Bestätigung der Bestellung mitgeteilt. Die Verbindlichkeit der Bestellung steht der in Artikel 4 vorgesehenen Stornierung bei Nichtzahlung des Restbetrags nicht entgegen: Die dann einbehaltene Anzahlung stellt eine pauschale Rücktrittsentschädigung dar, unter Ausschluss jedes weiteren Betrags.
7. Haftung und Aufsicht
Jeder Verein bleibt während des gesamten Aufenthalts für seine minderjährigen Spieler und deren Betreuung verantwortlich. Die Vereine müssen über die erforderlichen Versicherungen und Genehmigungen verfügen (Lizenzen, Reisegenehmigungen, je nach Land erforderliche Zertifikate).
8. Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht bei höherer Gewalt, die die Durchführung des Turniers unmöglich macht.
9. Beschwerden und Schlichtung
Jede Beschwerde kann schriftlich an contact@myeleventsport.com gerichtet werden. Der Veranstalter bestätigt den Eingang und antwortet so rasch wie möglich.
10. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Im Streitfall wird vorrangig eine gütliche Lösung gesucht; andernfalls sind die französischen Gerichte zuständig.
Version der Bedingungen: 2026-08-20. Bestellungen, die unter einer früheren Fassung dieser Bedingungen angenommen wurden, unterliegen weiterhin der bei der Bestellung akzeptierten Fassung, deren Referenz zusammen mit dem Zeitstempel der Zustimmung gespeichert wird. Stand: Start der Website. Der Verkauf von Paketen mit Unterkunft (Pauschalreisen) wird vor jeder Einführung der Online-Zahlung durch die geltenden Tourismusvorschriften geregelt.
